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Fassungsvergleich zu Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 2)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schiffahrt – Eintragung von Binnenschiffen (Protokoll Nr. 2) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 24.06.1982 · idF BGBl. Nr. 278/1982 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
Die zur Abwendung einer Sicherungsbeschlagnahme oder zum Zweck ihrer Aufhebung geleistete Kaution oder andere Sicherheit gilt in keinem Fall als Anerkennung des Rechts des Antragstellers oder als Verzicht auf Geltendmachung einer Haftungsbeschränkung.