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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit - Durchführung (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit - Durchführung (Tschechische R) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.07.2001 · idF BGBl. III Nr. 144/2001 Art. 17↗RIS↗
ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 17
Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 28. Juni 2001 in zwei Urschriften in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.