Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
1§ 0↗RIS↗
Art. 17neu
TITEL III
ÜBERWACHUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSVERKEHRS
Artikel 17
Für die Anordnung der Überwachung von Telekommunikationsverkehr zuständige Behörden