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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Kroatien) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.06.2009 · idF BGBl. III Nr. 67/2009 Art. 17↗RIS↗
Artikel XVII
(Zu Artikel 22 des Übereinkommens in Verbindung mit Artikel 4 des Zusatzprotokolls)
Die Strafnachrichten werden mindestens einmal halbjährlich zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Justiz, Verwaltung und lokale Selbstverwaltung der Republik Kroatien ausgetauscht.