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Fassungsvergleich zu Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.01.2011 · idF BGBl. III Nr. 146/2010 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
Streitbeilegung
Jede Meinungsverschiedenheit betreffend die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens ist in erster Linie auf dem Verhandlungswege zu bereinigen.