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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro) 1
Art. 17neu
in Kraft ab 01.06.2011 · idF BGBl. III Nr. 52/2011 Art. 17↗RIS↗
ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 17
In-Kraft-Treten
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und ist mit dem Tag der Wirksamkeit des Abkommens anzuwenden.
GESCHEHEN zu Podgorica, am 1. Juni 2010 in zwei Urschriften in deutscher und montenegrinischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.