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Fassungsvergleich zu Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung des Funktionalen Luftraumblocks „Zentraleuropa“ 1
Art. 17neu
in Kraft ab 20.03.2012 · idF BGBl. III Nr. 33/2012 Art. 17↗RIS↗
Artikel 17
Änderungen
Dieses Übereinkommen kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen aller Vertragsstaaten geändert werden.