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Fassungsvergleich zu Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog 1
Art. 17neu
in Kraft ab 21.10.2012 · idF BGBl. III Nr. 134/2012 Art. 17↗RIS↗
Artikel XVII
Beilegung von Streitigkeiten
Jegliche Streitigkeiten zwischen dem Zentrum und einer Vertragspartei dieses Übereinkommens oder zwischen Vertragsparteien dieses Übereinkommens werden durch Verhandlung oder andere vereinbarte Streitbeilegungsmethoden beigelegt.