Änderungen zwischen den Fassungen
Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits
1§ 0↗RIS↗
Art. 17neu
ARTIKEL 17
Verbraucherschutz
Die Vertragsparteien sorgen dafür, dass ihre Rechtsvorschriften für den Luftverkehr dem Standard entsprechen, der sich aus Anhang III Teil E ergibt.