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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits 1
Art. 17neu
in Kraft ab 02.08.2020 · idF BGBl. III Nr. 105/2020 Art. 17↗RIS↗
ARTIKEL 17
Verbraucherschutz
Die Vertragsparteien sorgen dafür, dass ihre Rechtsvorschriften für den Luftverkehr dem Standard entsprechen, der sich aus Anhang III Teil E ergibt.