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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 177neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 177↗RIS↗
ARTIKEL 177
Multilaterale Verpflichtungen
Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Rechte und Pflichten im Rahmen derÜbereinkommen der WTO, insbesondere dem SPS-Übereinkommen.