Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 16.09.1972 · idF BGBl. Nr. 331/1972 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
(1) Die Kommission tritt zu Tagungen oder Grenzbesichtigungen zusammen, wenn sie es auf Antrag des Vorsitzenden einer Delegation selbst beschließt oder wenn es einer der Vertragsstaaten auf diplomatischem Wege verlangt.
(2) Die Kommission tritt, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, zu ihren Tagungen abwechselnd auf den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten zusammen.