Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände 1
Art. 18neu
in Kraft ab 10.01.1980 · idF BGBl. Nr. 162/1980 Art. 18↗RIS↗
ARTIKEL XVIII
Die Schiedskommission entscheidet über den Schadensersatzsanspruch dem Grunde nach und setzt gegebenenfalls die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes fest.