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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten des Europarates (Zusatzabkommen) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 01.10.1998 · idF BGBl. III Nr. 153/1998 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
1. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats nach der Unterzeichnung des Abkommens durch beide Vertragsparteien in Kraft.
2. In jedem Fall werden seine Bestimmungen mit dem offiziellen Tag der Eröffnung des Zentrums am 9. Mai 1995 wirksam.