Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (CERN)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (CERN) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 03.05.1974 · idF BGBl. Nr. 217/1974 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach einem Notenaustausch zwischen den hiefür gehörig bevollmächtigten Vertretern des Bundespräsidenten der Republik Österreich und des CERN in Kraft.