Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 18neu
Artikel 18
(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Lissabon ausgetauscht.
(2) Das Abkommen tritt am ersten Tage des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden.