Änderungen zwischen den Fassungen
Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet
1§ 0↗RIS↗
Art. 18neu
Artikel 18.
Grenzübertritt.
Hinsichtlich des Grenzübertrittes sind die jeweils geltenden Bestimmungen zur Regelung des Grenzverkehrs zwischen den Vertragsstaaten anzuwenden.