Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 18neu
Verbindliche Wortlaute
Artikel 18
Die Urschrift dieses übereinkommens, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
Geschehen zu Genf am 13. November 1979.