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Fassungsvergleich zu Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht 1
Art. 18neu
in Kraft ab 22.09.1988 · idF BGBl. Nr. 596/1988 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
VORBEHALTE
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.