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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen – gewerbsmäßiger Linienflugverkehr (Zypern) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 04.07.1982 · idF BGBl. Nr. 442/1982 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
Das vorliegende Abkommen, jede Abänderung hiezu und jeder in seinem Rahmen erfolgte Notenaustausch ist der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Registrierung zur Kenntnis zu bringen.