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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Oman)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Oman) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 03.09.1984 · idF BGBl. Nr. 344/1984 Art. 18↗RIS↗
ARTIKEL 18
Anhänge
Die Anhänge zu diesem Abkommen bilden einen Bestandteil des Abkommens und alle Hinweise auf das Abkommen beziehen sich ebenso auf die Anhänge, außer es wird ausdrücklich etwas anderes festgelegt.