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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Libyen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Libyen) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 31.08.1985 · idF BGBl. Nr. 425/1985 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
Registrierung
Das vorliegende Abkommen, sein Anhang sowie deren Abänderungen werden bei der durch das Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt geschaffenen Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert.