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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Slowenien) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 01.05.1993 · idF BGBl. Nr. 273/1993 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
Registrierung
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind bei dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und auf Wunsch einer der Vertragsparteien dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.