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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Mexiko)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Mexiko) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 01.03.1996 · idF BGBl. Nr. 90/1996 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
Registrierung
Dieses Abkommen und jegliche Abänderung davon sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.