Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Bosnien-Herzegowina)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Bosnien-Herzegowina) 1
Art. 18neu
in Kraft ab 01.10.2001 · idF BGBl. III Nr. 230/2001 Art. 18↗RIS↗
Abschnitt V
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 18
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1996 in Kraft.
GESCHEHEN zu Sarajewo, am 12. Februar 1999, in zwei Urschriften in deutscher Sprache und in den Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina, wobei alle Texte in gleicher Weise authentisch sind.