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Norm
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls
Fassungen
Art. 18 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls
BGBl
Art. 18 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls
Judikatur
Art. 18 Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT - Änderung des Protokolls
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 18
neu
in Kraft ab 26.09.2002 · idF
BGBl. III Nr. 46/2004
Art. 18↗
RIS↗
Artikel XVIII
In-Kraft-Treten des Änderungsabkommens
Dieses Änderungsabkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem zwei Parteien des Übereinkommens die Bedingungen des Artikels XVII Absatz 2 erfüllt haben.