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Fassungsvergleich zu Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs 1
Art. 18neu
in Kraft ab 14.12.2005 · idF BGBl. III Nr. 219/2005 Art. 18↗RIS↗
TEIL V: SCHUTZ DER UMWELT
Artikel 18
Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit
In Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen kommen die Vertragsparteien überein, den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Umwelt im Hinblick auf den Tabakanbau und die Herstellung in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten gebührend zu berücksichtigen.