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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut 1
Art. 18neu
in Kraft ab 15.10.2015 · idF BGBl. III Nr. 139/2015 Art. 18↗RIS↗
Artikel 18
Dieses Übereinkommen ist in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.