Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei 1
Art. 18neu
in Kraft ab 01.11.2017 · idF BGBl. III Nr. 208/2017 Art. 18↗RIS↗
ARTIKEL 18
Handelserleichterungen
Die Vertragsparteien tauschen Erfahrungen über Einfuhr-, Ausfuhr- und andere Zollverfahren aus und prüfen Möglichkeiten für ihre Vereinfachung, erhöhen die Transparenz der Zoll- und Handels-vorschriften, bauen eine Zusammenarbeit im Zollwesen und Verfahren für eine wirksame gegenseitige Amtshilfe auf und streben die Annäherung ihrer Standpunkte und ein gemeinsames Handeln im Rahmen einschlägiger internationaler Initiativen, darunter zur Handelserleichterung, an.
Schlagworte
Einfuhrverfahren, Ausfuhrverfahren, Zollvorschrift