Artikel 19
Die Vertragsstaaten fördern die Zusammenarbeit im Bereich der Presse, insbesondere gegenseitige Besuche von Journalisten.
Die Vertragsstaaten ermutigen den „Österreichischen Rundfunk'' und „Ceskoslovenskym rozhlasem a Ceskoslovenskou televizi'' zur Erweiterung der direkten Zusammenarbeit.