Änderungen zwischen den Fassungen
Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
1§ 0↗RIS↗
Art. 19neu
ARTIKEL 19
Das vorliegende Protokoll bedarf der Ratifikation durch die Signatarstaaten. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung Schwedens hinterlegt, die allen anderen Signatarstaaten eine entsprechende Notifikation übermittelt.