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Fassungsvergleich zu Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 1
Art. 19neu
in Kraft ab 30.04.1982 · idF BGBl. Nr. 443/1982 Art. 19↗RIS↗
Artikel 19
1. Das Komitee gibt sich eine Geschäftsordnung.
2. Das Komitee wählt seine Funktionäre für zwei Jahre.