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Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts 1
Art. 19neu
in Kraft ab 01.08.1985 · idF BGBl. Nr. 321/1985 Art. 19↗RIS↗
TEIL V
ANDERE ÜBEREINKÜNFTE
Artikel 19
Dieses Übereinkommen schließt nicht aus, daß eine andere internationale Übereinkunft zwischen dem Ursprungsstaat und dem ersuchten Staat oder das nichtvertragliche Recht des ersuchten Staates angewendet wird, um die Anerkennung oder Vollstreckung einer Entscheidung zu erwirken.