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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr (Ungarn) 1
Art. 19neu
in Kraft ab 01.05.1992 · idF BGBl. Nr. 134/1992 Art. 19↗RIS↗
ABSCHNITT V
Durchgangsverkehr
Artikel 19
Das Abkommen vom 13. September 1980 zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über den Eisenbahndurchgangsverkehr durch das Gebiet der Stadt Sopron und Umgebung *) wird durch dieses Abkommen nicht berührt.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 197/1982