Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport 1
Art. 19neu
in Kraft ab 15.03.1974 · idF BGBl. Nr. 597/1973 Art. 19↗RIS↗
ARTIKEL 19
Großtiere sind so zu verladen, daß sich ein Begleiter zwischen ihnen bewegen kann.