Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die grenzüberschreitende Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße
1§ 0↗RIS↗
Art. 19neu
Artikel 19
Die Auslegung und die Durchführung dieses Abkommens ist in dem angeschlossenen Zusatzprotokoll geregelt. Sollten damit zusammenhängende Fragen von den zuständigen Behörden der Vertragsparteien nicht auf direktem Weg untereinander gelöst werden können, so sind sie auf diplomatischem Weg zu lösen.