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Fassungsvergleich zu Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden 1
Art. 19neu
in Kraft ab 30.04.2013 · idF BGBl. III Nr. 118/2013 Art. 19↗RIS↗
Artikel 19
Sprachen
Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Geschehen zu London am 23. März 2001
Zu Urkund dessen haben die hierzu von ihren Regierungen gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.