Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
1§ 0↗RIS↗
Art. 195neu
UNTERABSCHNITT II
HAFTUNG DER ANBIETER VON VERMITTLUNGSDIENSTEN
ARTIKEL 195
Nutzung der Dienste von Vermittlern