Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 1 (ÜR)aufgehoben
(Anm.: Zu den §§ 3, 5 und 6, BGBl. Nr. 554/1994)
(Anm.: Z 1 bis 3 betreffen die Änderungen der Verordnung)
4. Die §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 in der Fassung dieser Verordnung sind ab der Veranlagung für das Jahr 2001 anzuwenden.