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Fassungsvergleich zu Kultur, Wissenschaft, Bildung – Zusammenarbeit (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kultur, Wissenschaft, Bildung – Zusammenarbeit (Tschechische R) (aufgehoben) 1
Art. 2neu
in Kraft 01.01.1993 – 30.06.2009 · idF BGBl. Nr. 586/1978 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 38/2009 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften auf der Grundlage direkter Vereinbarungen zwischen diesen Institutionen unterstützen.