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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 16.06.1925 · idF BGBl. Nr. 189/1925 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Hinsichtlich der für Verhandlung und Entscheidung der Fälle anzuwendenden Sprache finden die Vorschriften der Prozeßordnung des Österreichisch-Italienischen Gemischten Schiedsgerichtshofes Anwendung.