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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag betreffend ein Vergleichsverfahren (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag betreffend ein Vergleichsverfahren (Schweiz) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 01.05.1925 · idF BGBl. Nr. 155/1925 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Auch wenn gemäß Artikel 36 des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofes die Zuständigkeit dieses Gerichtshofes zur Entscheidung eines Streitfalles gegeben ist, bleibt es den vertragschließenden Teilen unbenommen, im gemeinsamen Einvernehmen den Streitfall zuvor dem Vergleichsverfahren zu unterwerfen.