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Fassungsvergleich zu Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen (Italien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 11.05.1932 · idF BGBl. Nr. 148/1932 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2.
Die Modalitäten, betreffend die Einstellung der Operationen des österreichischen und des italienischen Prüfungs- und Ausgleichsamtes, die durch den Staatsvertrag von Saint-Germain eingesetzt worden sind, sowie der Tätigkeit des durch den genannten Staatsvertrag eingesetzten gemischten Schiedsgerichtshofes und des gemäß § 4 des Anhanges zum Abschnitt IV des X. Teiles des gleichen Staatsvertrages eingesetzten Schiedsrichters werden durch ein abgesondertes Übereinkommen vom heutigen Tage geregelt.