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§ 0↗
RIS↗
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Art. 2
neu
in Kraft ab 02.05.1945 · idF
StGBl. Nr. 1/1945
Art. 2↗
RIS↗
Art. II: Der im Jahre 1938 dem österreichischen Volke aufgezwungene Anschluß ist null und nichtig.
Anmerkung
Vgl. Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs
mit dem Deutschen Reich, BGBl. Nr. 75/1938, GBlÖ. Nr. 1/1938 und
27/1938
Schlagworte
Annexion, Okkupation