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Fassungsvergleich zu Protokoll, betreffend die Europäische Konferenz der Verkehrsminister samt Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll, betreffend die Europäische Konferenz der Verkehrsminister samt Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister 1
Art. 2neu
in Kraft ab 26.04.1954 · idF BGBl. Nr. 231/1956 Art. 2↗RIS↗
Artikel 2
AUFBAU DER KONFERENZ
Die Konferenz umfaßt:
a) einen Rat der Verkehrsminister (nachstehend der „Rat“ genannt);
b) einen Ausschuß der Stellvertreter (nachstehend der „Ausschuß“ genannt).
Diesen beiden Organen steht ein Verwaltungssekretariat zur Seite.