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Fassungsvergleich zu Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation 1
Art. 2neu
in Kraft ab 22.03.1961 · idF BGBl. Nr. 142/1961 Art. 2↗RIS↗
ARTIKEL 2
Die Assoziation, ihr Eigentum und ihre Vermögenswerte, wo immer und in wessen Händen sie sich befinden, sind von jeglicher Jurisdiktion befreit, es sei denn, daß die Assoziation in einem besonderen Fall ausdrücklich auf ihre Immunität verzichtet hat. Ein Verzicht auf die Immunität kann sich nicht auch auf Vollstreckungsmaßnahmen erstrecken.