Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks 1
Art. 2neu
in Kraft ab 20.07.1974 · idF BGBl. Nr. 396/1974 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.