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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 11.01.1976 · idF BGBl. Nr. 2/1976 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Ziel der Fortbildungsaktion ist die Hebung des Ausbildungsniveaus der Bergleute in den für den Betrieb einer Mine wichtigsten Tätigkeiten (in erster Linie Bohren, Sprengen, Grubenzimmerung und,,Abbau von Erzgängen mit geringer Mächtigkeit”).