Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konsularvertrag zwischen Österreich und Ungarn 1
Art. 2neu
in Kraft ab 30.04.1977 · idF BGBl. Nr. 146/1977 Art. 2↗RIS↗
ABSCHNITT II
Errichtung eines Konsulats; Ernennung des Konsuls
Artikel 2
(1) Ein Konsulat des Entsendestaates darf im Empfangsstaat nur mit dessen Zustimmung errichtet werden.
(2) Sitz, Rang und Konsularbezirk des Konsulats werden im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien bestimmt.