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Fassungsvergleich zu Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vorhaben im Land Kärnten (Bund – Kärnten) 1
Art. 2neu
in Kraft ab 22.12.1979 · idF BGBl. Nr. 38/1980 Art. 2↗RIS↗
Artikel II
Soweit zur Verwirklichung der in den Anlagen 1 bis 8 beabsichtigten Maßnahmen privatrechtliche Verträge zwischen den Vertragsparteien erforderlich sind, wird der Abschluß dieser Verträge unverzüglich vorbereitet werden.