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Fassungsvergleich zu Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT 1
Art. 2neu
in Kraft ab 04.06.1988 · idF BGBl. Nr. 312/1988 Art. 2↗RIS↗
KAPITEL I:
Vermögenswerte und Geschäftstätigkeit der INTELSAT
ARTIKEL 2
Unverletzlichkeit der Archive
Die Archive der INTELSAT sind unverletzlich, gleichviel wo sie sich befinden.